Kosten des Gutachters und seine Leistung (St.-Nr.: 046/119/00517)
Sie erhalten
mindestens einen mehrseitigen Kurzbericht oder eine Mängelanzeige.
Diese sind "wasserdicht" bzw. rechtssicher und auch von meiner Architektenhaftpflicht
bei AIA versichert.Mit dem Bericht können Sie vor Gericht, wie mit einem
Zeugenbeweis
Ihrer Partei auftreten.
Mein Stundensatz beträgt
100 € Netto, angelehnt an § 9 JVEG, Honorargruppe 6 Schäden an Gebäuden.
einschließlich Wegezeiten + 0,40 € / km
Laborkosten werden zum Nachweis abgerechnet.
Eine Erstberatung innerhalb
des Stadtgebietes kostet ~ 500 € incl. U.steuer
Das Honorar ist in der Regel am Ende des Termines in Bar gegen Rechnung zu entrichten.
Dieser Preis ist incl. Wegegeld und ohne weitere Kosten.
Ich bestätige Ihnen den Erhalt des Geldes. Sie bestätigen mir diese
Leistung.
Auf diese Weise arbeite ich erfolgreich bisher über 20 Jahre.
Sie bekommen auf Vereinbarung einen mit Textbausteinen
vorbereitetem Kurzbericht oder eine Mängelanzeige.
Diese Schreiben werden vor Ort handschriftlich ergänzt. Oft reicht eine Erstberatung
aus.
Im Ortstermin werde ich,
wenn es nötig ist, für mich Fotos machen und diese archivieren.
Eine kommentierte Fotozusammenstellung erhalten Sie als Zusatzleisung bei Bedarf.
An Hand dieses Kurzberichtes
können Sie sich über das weitere Vorgehen entscheiden:
z.B.
Fotozusammenstellung,
Labor beauftragen,
Bauteilöffnungen vorbereiten,
Sanierungskonzept erarbeiten,
Kostenschätzung,
weitere Auswertungen.
Sie entsteht bei größeren Schadensfällen ein komplettes Gutachten
zum
Stundensatz von 100 € Netto, nach HOAI § 33 und § 6/7.
Die Preise schwanken zwischen 38 € bis 82 pro Std, in Einzelfällen bis€ 150 € pro Std.
Die Höhe der Vergütung
lehnt sich an das
Gesetz zur Vergütung von Sachverständigen ... sowie Entschädigungen
von Zeugen,
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG an.
Der Schaden, der Ihnen entstanden
ist, wird nach dem Verursacherprinzip betrachtet,
d.h. Sie dürfen die Kosten auf die Firmen umlegen.
Sollten keine Mängel gefunden
werden, so wird lediglich eine geringe Anfahrtpauschale fällig.
Dieser Fall ist in meiner über 20-jährigen Praxis noch nicht aufgetreten.
Nachkontrollen sind preiswerter - nach Absprache.
Anmerkung
Wie Sie vielleicht
wissen, unterliegen Rechtsanwälte, Notare, und Ingenieure rechtlich abgesicherten
Honorarordnungen bzw. Gebührenordnungen.
Niemand kommt auf die Idee einen Notar vor der Beurkundung nach dem exakten
Preis zu fragen.
Der Preis für
eine Leistung richtet sich damit nach dem Aufwand und ist hinterher abzurechnen.
Leider gibt es in der praxis
eine Tendenz zu einem ungesetzlichen Preis - Wettbewerb,
nach der Art Media Markt: "Ich
bin doch nicht blöd".
Dabei gibt es immer etwas, was man noch schlechter und billiger machen kann.
"Es gibt kaum
etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter und
etwas billiger verkaufen könnte und die Menschen, die sich nur am Preis
orientieren,
werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu
bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie
dagegen zu wenig bezahlen,
verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte
Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das
Sie eingehen etwas hinzurechnen.
Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres
zu bezahlen."
John Ruskin, englischer Sozialreformer (1819-1900)