Schimmel im Schlafzimmer! ist
der häufigste Schimmelpilz in
Wohnungen in Wangen
Die Ursache von Schimmelpilz in Wohnungen in Wangen ist hier
die feucht kalte Wand. Besonders gut wächst Schimmel auf der Tapete aus
Papier. Schimmel an der Decke hat die gleiche Ursache: Feuchte und
organisches Material. Schimmel im Bad ist sehr häufig, das es dort
immer feucht ist. Meist wächst Schimmel im Bad auf den
Siliconfugen. Wird Silicon nach dem auftrage zu feucht, so fängt es
später an zu schimmeln.
Bei Schimmel im Schlafzimmer finde ich
Schimmel öfter hinter den Fußleisten. Schimmel im Kinderzimmer ist eine
Gefahr für die Kinder. Da Fensterleibungen oft kalt und feucht sind,
blüht auch Schimmel am Fenster und den Fensterleibungen Spezialfall ist
der Schimmel im schrägen Dachfenster, oft bezeichnet mit Schimmelpilz im
Veluxfenster (obwohl es nicht immer das Veluxfenster ist, welches
schimmelt)
Bei Schimmel im Keller zieht Schimmel
nur durch offene Türen nach oben. Schimmel im Keller ist meist kein
Schimmelpilz, sondern es sind Salzausblühungen. Es riecht aber immer
muffig feucht nach Schimmel: dann sind dies die fauligen Gase der
Schimmelpilze.
Tipps zum Gutachten über Schimmelpilz in der Wohnung:
Das ganze
Jahr hat die Schimmelsaison Hochkonjunktur. Im Sommer kommt der Schimmel von den Wasserschäden & im Winter haben wir Schimmelpilze von der Kälte und dem Kondensat. Bei mir
als Gutachter für Schimmelpilze in Bayern und Baden Württemberg steht das
Telefon bei Temperaturen unter -5 ° C nicht still zu dieser Zeit.
Bedingt durch den feuchten Sommer und den feuchten Herbst sind die
Außenwände noch feucht. Durch die Absenkung der Temperaturen unter -5 °
wurden auch die Außenwände kalt.
Bei Befall mit Schimmelpilzen beginnt immer wieder der
Streit ums Heizen und Lüften.
Die Vermieter stehen meist auf dem Standpunkt, dass sie
schlechte Mieter haben und diese an den Heizkosten und am Lüften
sparen. Sicherlich beeinflusst das Heizen und Lüften die
Schimmelfreudigkeit der Wohnungen. Oft finde ich jedoch andere Ursachen
für das Schimmelpilzwachstum. Ich bin Praktiker und finde den die
Ursachen für Schimmelpilze in den praktischen Dingen zum anfassen. Oft
sind die Abwasserleitungen defekt und die Ursache für komplette
"Schimmelhäuser". Dies betrifft meist die Häuser vor 1980. Eine
Miefampel ist als Messgerät zur Schimmelbekämpfung durch Kontrolle der
Raumluft hilfreich.
Es sind weitere Probleme zu beachten:
Die meisten Schimmelwohnungen sind grundsätzlich im Dachgeschoss
und im Erdgeschoss.
Zusätzlich schimmeln noch
Giebelwohnungen. Bei genauer Betrachtungsweise sind es immer die Ecken
außen. Man kann das mit dem Menschen vergleichen, wir frieren auch an
unseren Ecken außen: Nasenspitze, Fingerspitzen. So ist es nun also,
dass sich "unsere schlechten" Mieter, die nicht heizen und lüften
wollen, die haben sich im Dachgeschoss und im Erdgeschoss verkrochen.
Das ist nicht lustig, aber Tatsache, dass im Schimmelpilz im
Dachgeschoss ist in den oberen Ecken und im Schimmelpilz im Erdgeschoss
ist in den unteren Ecken. Warum ist das genau so? Weil es dort kalt
ist. Oben kommt der Einfluss von kaltem Dach und unten kommt der
Einfluss vom kalten Fundament bzw. kaltem Keller. Fehlt nun ein warmes
Nachbarhaus, so kommt der Einfluss logischerweise vom kaltem Giebel und
es entsteht Schimmelpilz am Giebel an der kalten Ecke.
Wir Architekten,
Bauingenieure und Wohnungswirtschaftler wissen das natürlich alles.
Deshalb gibt es eine sogenannte Heizanlagenverordnung oder
Heizkostenverordnung oder Heizkostenumlageverordnung. Dort steht
geschrieben, dass die Heizkosten zu 50 % bzw. 70 % umzulegen sind.
Diese Umlegung kommt deshalb zustande, weil die genannten kalten
Wohnungen im Erdgeschoss, an den Ecken und im Dachgeschoss bei den
Heizkosten benachteiligt sind. Sie brauchen mehr Heizkosten gegenüber
den warmen Wohnungen im Inneren. Bis dahin folgt mir also auch die
Wohnungswirtschaft und weiß, dass es kalte Wohnungen gibt. Jedoch
besteht auch die Pflicht des Vermieters oder Eigentümers, genau diese
kalten Wohnungen ausreichend mit Heizung zu versorgen. Hier haben wir
schon das Problem: es mangelt nämlich manchmal an einer ausreichenden
Grundheizung an den zu kalten Ecken. Kann nun eigentlich der Vermieter
oder Mieter etwas dafür, wenn ein Schrank an der Außenwand steht und es
dort schimmelt? Der Vermieter könnte doch dafür sorgen, dass die
Außenwand auch beheizt werden kann. Also könnte er dort mindestens ein
Heizungsrohr hinlegen. Ist jedoch dort kein Heizungsrohr und handelt es
sich um eine Konvektionsheizung, wie heute oft billigerweise
ausgeführt, so kann die Luft in der Tat nicht in alle Ecken strömen.
Sie erinnern sich, früher gab es auch noch Kachelöfen mit
Strahlungsheizung und abgerundete Ecken in den alten Stuckgebäuden.
Dies hatte natürlich auch den Grund, dass die warme Luftwalze um die
Ecke herumgeleitet wird.
Aufruf an die Vermieter, Wohnungswirtschaftler und Eigentümer:
Bitte sorgen Sie dafür, dass alle Ecken in allen Räumen
beheizt werden können. Schon die alten Römer haben das vor 2000 Jahren
gewusst und haben eine Hypokaustenheizung entwickelt. Dies ist nichts
weiter als warmes Wasser, welches im Sockelbereich entlang läuft. Also
ein einfaches Heizungsrohr, welches eine Grundwärme in der Ecke
liefert
Aufruf an Mieter:
Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie Dachgeschoss- oder
Erdgeschosswohnungen mieten.
0ft sind
Wandecken verschimmelt. Schimmel entsteht in der Wandecke, weil es in der Wohnung zu feucht und/oder zu kalt/zu wenig gedämmt ist.



Ich muss genaue Untersuchungen dazu führen, warum es in den Ecken schimmelt.
Um die Ursache vom Schimmel festzustellen, messe ich die Feuchtigkeit in verschiedenen Stufen in der Wand und die Temperaturen.
Ganz kritisch sind frisch gemalte weiße
Wände. Schauen Sie bitte in den Ecken nach, ob sich eventuell die
Tapete dort lose anfühlt. Sie können das durch Klopfen feststellen.
Lose Tapete deutet immer auf Feuchtigkeitsschäden hin. Manchmal schimmeln auch die Fensterleibungen. Klappen Sie dort die Tspete zurück, um die Altschäden von Schimmel an der Fensterleibung zu sehen.



Dies wären dann
Vorschäden von Schimmelpilz an der Fensterleibung.
Aus diesem Grunde ist dann meist der Vormieter ausgezogen.
Auch mit dem Vormieter gab es dann schon Ärger, ob er lüftet oder
heizt. Da so eine Prozedur über das Heizen und Lüften mit Streit sich
meist über zwei bis drei Jahre hinzieht und zum Auszug des Mieters
führt, werden manche Fälle einfach nicht gelöst, wenn jeder auf seinem
Standpunkt weiter beharrt.
Wie warm müssen eigentlich welche Räume zu welcher Tages- und
Nachtzeit sein?
Da der Vermieter zur Beheizung verpflichtet ist, so
muss er nach DIN 4701 dafür sorgen, daß folgende Temperaturen in den
Räumen erreicht werden:
- Diele/ Flur: 15 Grad
- Badezimmer und WC: 22 Grad
- Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche: 20 Grad
Ursachen der Schimmelpilze
Schimmelpilze
entstehen durch Kombination von Feuchte und organischem
Material. Schimmelpilze in Innenräumen sind nicht
hygienisch.
Mittels Schimmelpilztest im Labor, einer
Schimmelmessung vom Gutachter kann nachgewiesen
werden sehen, ob Schimmelpilz schädlich ist.
Auch verdeckter Schimmelpilz lässt sich sogar
nach der Sanierung durch eine Luftmessung (Freimessung)
nachweisen.
Falls Sie gesundheitliche Probleme haben und
Sie vermuten, dass diese durch eine Schimmelpilzbelastung in ihren
Wohnräumen ausgelöst wird, empfiehlt sich eine Luftmessung von
Schimmelpilzsporen vor Ort.
Der Bausachverständige für Schäden an Gebäuden
Dipl. Ing. Schmalfuß gibt Hinweise zur Sanierung des
Untergrundes und des Lüftungsverhalten des Mieters beim Vorwurf:
"mangelnde Lüftung und Heizung".
Als
Sachverständiger in Wangen gebe ich Beratung
zu Schimmelpilz, Feuchte und nehme selbst Untersuchungen
vor. Für das Buch Schimmelpilze
und andere Innenraumbelastungen, von Frank Frössel erschienen 2003 im
Fraunhofer IRB Verlag habe ich 30 Fotos von Bauschäden durch
Pilzbelastungen geliefert. Diese Bilder stammen vom Mietwohnungen, die ich als Baugutachter im Auftrag von Wohnungsverwaltungen
nach Schimmelpilz untersuchte.
Als Sachverständiger in Potsdam & Gutachter
in Bodensee gebe ich Beratung zu Schimmelpilz, Feuchte und nehme selbst
Untersuchungen vor.
Schimmelvermeidung in Wohnräumen ist möglich, wenn man Kondensat an
den kalten Wänden vermeidet:
So vermeidet man Kondensat und
Schimmelpilz an den Wänden
1. Wasserinstallation muss dicht sein
(checken der Fußbodeneinläufe und Badeinbauten)
2. Fensterfugen sollten leicht undicht
sein (also keine doppelte Lippendichtung)
3. Wände sollten nach außen Feuchtigkeit
abgeben können (also kein Styropor)
4. Wärmestrahlungsheizung an Stelle von
Konvektionsheizung
Die Strahlungsheizung sorgt für warme Wände im Vergleich zur
Raumluft. Das vermeidet Kondensat. Der Umbau eines Heizkörpers auf
Fußleistenheizung = Strahlungsheizung kostet ca. 400,-€. Das ist
zu billig fürs große Geschäft.
Im SCHIMMELPILZGUTACHTEN
kann ich folgende Fragen beantworten:
Wie schlimm ist der Schimmelbefall tatsächlich?
Wie gefährlich sind die Pilzsporen für die Gesundheit der
Mieter?
Was muss getan werden, um den Schimmelbefall wirkungsvoll zu
bekämpfen?
Problem, alter und neuer
Fenster:
Bei den undichten
alten Fenstern wirken die äußeren Scheiben als Sammler von Kondensat.
Im Gegensatz dazu können die Scheiben bei neuen bzw. abgedichteten
Fenstern diese Funktion nicht mehr übernehmen. Die besseren Scheiben
sind nun nicht mehr der kälteste Punkt im Raum. Die Wirksamkeit kalten
Stellen "verschiebt" sich. Andere Bauteile, welche auch vorher schon
kalt waren sind nun wirksam. Die Kälte wirkt sich nun in den Ecken aus,
die nicht mehr gut beheizt werden bzw. die die Wärme schneller abgeben.
Dies sind alle vorspringenden Bauteile wie: Sockel, Ecken, Ringanker,
Eingangsüberdachungen, Balkone, Dachgauben usw..
Entfernung von Schimmelpilz:
Schimmelpilz kann gut
mit MMS, Fungiziden und Desinfektionsmitteln entfernt werden, Einige
dieser Chemikalien sind giftig und können den Menschen in weit
stärkerem Maß beeinträchtigen, als der Schimmelpilzbefall. Diese Mittel
werden in die Raumluft abgegeben und können für den Menschen bedenklich
sein. Deshalb sollten sie im Wohnbereich nur in Ausnahmefällen zur
Beseitigung von Schimmelpilzresten oder deren Sporen eingesetzt werden.
Mit einer solchen Maßnahme wird das Problem nicht gelöst, da nur die
Symptome bekämpft werden und nicht die Ursachen der
Schimmelpilze.
Beispiel zur Entfernung von Schimmelpilz in
der Raumluft:
Sie können mit großer Vorsicht CIO2-Gas
(Natriumclorit, Chlordioxyd = MMS)
benutzen, um Schimmelpilz vorübergehend zu entfernen. Schließen Sie
die Türen und Fenster während der Stunde der CIO2-Reinigung. Um ein
Zimmer zu reinigen platzieren Sie eine 20-Tropfen-Mixtur aktivierter
MMS in eine Untertasse oder Tasse in der Mitte des Zimmers. Dann
verlassen und schließen Sie den Raum für eine Stunde. Der CIO2-Rauch
wird langsam austreten, mit der Zeit den Raum mit Gas füllen und die
Schimmelpilzsporen dabei töten.
Stets sind die baulichen Ursachen durch einen
Baugutachter zu klären. Die Lösung ist mit unter einfach:
FEUCHTEQUELLEN entfernen, dann verschwindet der Schimmel auf Wand und
Decke für immer! Dabei meine ich nicht Ihr Aquarium oder die Wäsche,
die Sie regelmäßig in der Wohnung trocknen. Es geht um Feuchte im
Mauwerk infolge Wärmebrücken und mangelhafte Isolierungen. Dies ist ein
Dauerthema - Pfusch am Bau, siehe mein Auftritt im TV Sat. 1 am Abend
"Schimmelhaus" vom 7.2.2007.
Sie können, wenn Sie die Wohnung wegen Schimmel
kündigen wollen, auch einen Baubiologen zu Rate ziehen. Sein
Lösungsansatz mehr die Schädlichkeit des Pilzes nachzuweisen und die
Brücke zu Ihrer Gesundheit zu schlagen. Die Ursachen am Bauwerk zu
suchen bzw. auszuschließen kann ein Baubiologe nicht immer leisten.
Ein Baubiologe ist in seiner Ausbildung kein Bauingenieur. Also liegt
sein Schwerpunkt auf der Biologie am Bau, wie es schon der Name
sagt.
Hilfreich ist bei Schimmel in der Wohnung auch ein
Rechtsanwalt für Mietrecht. Eine Fachanwalts-Expertise bei mietrechtlichen Problemen
mit Schimmelpilz in der Wohnung unterstützt Sie, um in den Dialog mit
dem Vermieter zu kommen.
3 Monate vor dem Schaden sollten Sie noch in den Mieterbund eintreten.
Der Mieterbund hilft beim Rechtsschutz und bei der Auswahl eines
geeigneten "Sachverständiger für Schimmelpilze", welcher auch Luftmessungen zum Schimmelpilz durchführen kann.
Mit envilab Schimmeltest als Schnelltest - Entscheidungshilfe für die
Schimmelpilzsanierung können Sie einen Test auch selbst durchführen.
Suche Sie Verbündete im Kampf gegen den Schimmel:
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter. Der sagt Ihnen vielleicht, dass Sie
doch besser Lüften sollten. Aber dies wussten Sie schon und hilft auch
nicht immer. Ich habe über 20 jährige Erfahrung bei der Entfernung von
Schimmelpilz und bin auch immer wieder als Mieter Betroffener.
Wünschenswert wäre, wenn sich ein Wohnungsverwalter im Interesse des
Eigentümers dafür einsetzt, dass es keine wiederholten Kündigung der
Wohnung wegen Schimmel gibt. Ein gemeinsamer Termin über die Ursachen
von Schimmelpilzen, dauert ~eine Stunde und ist immer preiswerter, als
der Mietausfall und ein Gerichtsprozess.
Fallschilderung: Nach Einzug in Ihr neues Heim haben die
Sanitärleitungen ihre erste Belastungsprobe. Manchmal werden Muffen
undicht. Wasser sickert heraus. Es kommt zum Wasserschaden und
Schimmelpilz entsteht. Ihre Hausratversicherung würde den Schaden:
tragen. Sie brauchen jedoch ein Schadensgutachten über die verstecken
Schäden infolge der Schimmelpilze. Die Schadenssumme kann 10 T €
erreichen.
Aus dem Sanierungsleitfaden des
Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg:
(„Handlungsempfehlung für die
Sanierung von mit Schimmelpilz befallenen
Innenräumen“)
Schimmelschäden werden bezüglich ihrer
„Gefährlichkeit“ in drei Kategorien unterteilt:
Kategorie 1:
Schadensausmaß (sichtbare und nicht
sichtbare Materialschäden) Keine bzw. sehr geringe Biomasse
(z. B. geringe Oberflächenschäden < 20
cm2
Kategorie 2:
oberflächliche Ausdehnung < 0,5 m²,
tiefere Schichten sind nur lokal begrenzt betroffen
Mittlere Biomasse
Kategorie 3:
Große Biomasse; großflächige Ausdehnung
>0,5 m², auch tiefere Schichten können betroffen sein.
Aufwendige Maßnahmen zum Schutz:aufwendigen
Abschottungsmaßnahmen und tiefgreifender Sanierung inklusive
Putz
Die Einschätzung der Gefährdung durch
Schimmelpilz ist nur mit Laboren, die eine Schimmelpilzartbestimmung
durchführen,möglich.
Von bestimmten
Schimmelpilzarten, wie zum Beispiel aspergillus fumigatus, aspergillus
flavus, stachybotrys chartarum gehen besondere Gefährdungen aus, die
besondere Schutzmaßnahmen erfordern.
Abstufung von Schutzmaßnahmen bei Schimmelpilz in Wohnungen im Arbeitsbereich für den sanierenden
Maler:
Empfohlene Schutzmaßnahme im
Arbeitsschutzbereich Arbeiten über mehr als eine Stunde, und / oder
starke Entwicklung von Feinstaub bzw. Aerosolen, Arbeiten über Kopf x
Atemschutz mit P3-Masken; empfohlen werden Gebläse unterstützte TM3P
bzw. Atemschutz-hauben, TH3P, Einweg-schutzanzug mit Kapuze Kat. III,
Typ 5 + 6 (bei Arbeiten mit belastetem Wasser gegen Mikroorganismen
dicht), Schutzbrille, Handschuhe siehe oben, der Baustelle angepasste
abwaschbare Schuhe ggf. Überziehschuhe, möglichst technisch
Luftabsaugung Kurzzeitige Arbeiten, und / oder vornehmlich Entwicklung
von Grobstaub x Einwegschutzanzug, Schutzbrille, Handschuhe, Atemschutz
mit P3-Filter, empfohlen werden Gebläse unterstützte TM3P
Biologische Risiken von Schimmelpilz in Wohnungen
In der Umwelt und in Innenräumen muß sich der Mensch
mit einer Vielzahl unterschiedlicher "biologischer Schadstoffe"
auseinandersetzen. Bei diesen kann es sich sowohl um noch lebende als
auch um bereits abgestorbene Mikroorganismen wie Bakterien und
Schimmelpilze handeln. Viren und auch Parasiten wie z.B. Milben werden
ebenfalls dieser Gruppe zugeordnet. Außerdem sind Stoffwechselprodukte,
Zellbestandteile, Myzelbruchstücke, Ausscheidungsprodukte usw. dieser
Organismen und u. a. auch von Pflanzen (Pollen) und von Haustieren
hierunter im weitesten Sinne einzuordnen. Hierbei handelt es sich um
nieder- bis mittelmolekulare (MVOC (Microbial Volatile Organic
Compounds), Ergosterol, Toxine) sowie hochmolekulare (ß-Glukane,
Allergene, Endotoxine, Pyrogene) Verbindungen. Das Spektrum der
"biologischen oder biogenen Schadstoffe" erstreckt sich also von
Mikroorganismen, die sich unter günstigen Lebensbedingungen
(Feuchtigkeit und Wärme) vermehren können bis zu thermisch sehr
stabilen chemischen Verbindungen. Die "biologischen Schadstoffe"
besitzen ein breitgefächertes Spektrum gesundheitlicher Wirkungen. Sie
können u.a. eine allergene, eine toxische, eine immuntoxische, eine
reizende, eine infektiöse aber auch eine geruchsbeeinflussende sowie
entzündungsauslösende Wirkung aufweisen, wobei die genannten Wirkungen
für sich allein aber auch in Kombination auftreten können. Zur Zeit
geht man davon aus, dass der allergenen Wirkung dieser "Schadstoffe"
die größte Bedeutung zukommt. Das Auftreten bzw. die Konzentration der
"biologischen Schadstoffe" in der Umwelt und damit auch in Innenräumen
ist meist abhängig von der Jahreszeit. Ihre Aufnahme kann inhalativ,
oral und perkutan (über die Haut) erfolgen. Häufig kommt es dazu, dass
mehrere dieser "Schadstoffe" gleichzeitig vorliegen, z.B. geben
Schimmelpilze sowohl Allergene, Toxine, ß-Glukane als auch MVOC ab und
treten bei Feuchteschäden in Wohnungen oft vergesellschaftet mit
Bakterien sowie Milben auf. Auch Schimmelpilzsporen und Pollen treten
bei bestimmten Jahreszeiten oft vergesellschaftet in hohen
Konzentrationen auf. Das Gebiet der "biologischen Schadstoffen" ist
sehr komplex und eine Abgrenzung zu den chemischen Schadstoffen auf der
einen und zu den Infektionserregern auf der anderen Seite ist nicht
ganz eindeutig. So könnten z.B. die Toxine auch aus dem Blickwinkel der
chemischen Gefahrstoffe betrachtet werden, während von Bakterien, die
aufgrund einer Havarie mit fäkalem Abwasser in eine Baukonstruktion
gelangt sind, eine große infektiöse Gefährdung ausgehen kann. Die
meisten dieser "Schadstoffe" sind Teil der natürlichen Biosphäre mit
einer wichtigen Funktion in den allgemeinen
Lebenskreisläufen.
„In jeder Wohnung ist der Schimmel!“ 30.01.2013 www.mobil.noen.at/lokales/noe-uebersicht/klosterneuburg/aktuell/-In-jeder-Wohnung-ist-der-Schimmel;art2657,439753
Mieterverein: Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz aus www.lokalkompass.de/bochum/ratgeber/mieterverein-feuchtigkeitsschaeden-und-schimmelpilz-d256571.html vom 2.2.2013
"...Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in der Wohnung gehören zu den häufigsten Wohnungsmängeln. Wie können diese Schäden verhindert werden, wer ist verantwortlich, und wer muss was beweisen?
Vor allem im Winter treten oft Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz in den Wohnungen auf. Der Vermieter ist zur Beseitigung dieser Schäden und Wohnungsmängel verpflichtet. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen kann der Mieter nicht nur die Beseitigung der Schäden fordern, sondern auch die Miete kürzen.
Von diesem Grundsatz gibt es allerdings eine Ausnahme: Hat der Mieter die Feuchtigkeitsschäden selbst verursacht bzw. hat er sie durch „falsches Wohnverhalten“ selbst zu vertreten, kann er nicht mindern. Leider ist die Schadensursache in vielen Fällen nicht ohne Heranziehung eines Fachmanns feststellbar. ..."
Schimmelbildung in der Wohnung
08.11.2012 | 18:20 | Christine Kary
(DiePresse.com)
Dieses Mal in der Serie "Alles, was Recht ist": Gerade in
der kalten Jahreszeit ist das Problem der Schimmelbildung nicht selten,
und es führt oft zu Streit zwischen Mietern und Vermietern.
Gerade in
der kalten Jahreszeit wird Schimmelbildung in Wohnungen oft zum
Problem. Meist lüftet man weniger, und allfällige bauliche Mängel, wie
feuchte Wände oder schlechte Wärmedämmung des Gebäudes, wirken sich bei
niedrigen Außentemperaturen stärker aus. Mitunter bildet sich Tauwasser
an den Fenstern oder Kondenswasser hinter Möbeln. All das schafft
Wohlfühl-Bedingungen für den Schimmelpilz.
Unternimmt
man dann nicht rasch etwas dagegen, können die Folgen gravierend sein
– von hässlichen Flecken an den Wänden bis hin zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Bewohner. Wie viel Aufwand
nötig ist, um das Problem in den Griff zu bekommen, ist unterschiedlich
und hängt von der Ursache ab. Wenn man Glück hat, reicht es, die
befallenen Stellen vom Schimmel zu befreien und sich ab sofort auch bei
Minusgraden zu häufigerem Quer lüften durchzuringen. Im Extremfall
können jedoch größere bauliche Sanierungsmaßnahmen nötig sein.
Aber selbst
wenn es nicht ganz so schlimm ist, kann die Behebung des Schadens
ordentlich ins Geld gehen. Und dann ist meist Streit zwischen
Wohnungsmieter und Vermieter programmiert. Jeder gibt dem anderen die
Schuld an der Misere: Der Eigentümer wirft den Benützern der Wohnung
vor, dass sie durch falsches Wohnverhalten den Schimmelbefall
verursacht haben. Der Mieter wiederum sieht Baumängel als Ursache und
beklagt sich über die Beeinträchtigung der Wohnqualität. Immer wieder
landen solche Fälle vor Gericht. Die Sanierungskosten sind dabei nicht
das einzige Streitthema. Oft geht es zusätzlich um
Zinsminderungsansprüche, die von der Mieterseite geltend gemacht
werden. Oder aber um eine vom Vermieter wegen angeblich
vertragswidrigem, substanzschädigendem Gebrauch des Mietgegenstandes
ausgesprochene Kündigung des Mietvertrages.
Was
Letzteres betrifft, müssen sich betroffene Mieter im Normalfall keine
allzu großen Sorgen machen: Der Oberste Gerichtshof stellte bereits
wiederholt klar, dass „übliches Wohnverhalten“ kein
Kündigungsgrund ist.
Man darf in
einer Wohnung zum Beispiel Zimmerpflanzen, Wandverbauten, Vorhänge
haben und auch Wäsche waschen und sie zum Trocknen aufhängen. Ebenso
darf man die Raumtemperatur nach den eigenen Bedürfnissen wählen und
muss sich nicht nur danach richten, wie Schimmelbefall am besten
hintangehalten werden kann. Der Vermieter hat grundsätzlich auch keinen
Anspruch auf ein bestimmtes „Lüftungsverhalten“ und kann
beispielsweise nicht verlangen, dass man eigens wegen des Lüftens
tagtäglich in der Wohnung anwesend ist. Man miete ja eine Wohnung nicht
„zu Zwecken der Trockenlegung fremder Bausubstanzen“,
sondern um sie zu bewohnen, bringt es das Höchstgericht auf den
Punkt.
Möglich ist
es allerdings, diesbezüglich (sinnvolle) Verhaltensregeln vertraglich
zu vereinbaren – die muss der Mieter dann auch einhalten. Und: Es
gehört zu seinen Sorgfaltspflichten, sofort etwas zu unternehmen, wenn
er Schimmelbefall bemerkt. Man hat als Mieter dann zwei Möglichkeiten:
Entweder man behebt das Problem selbst oder man meldet es dem
Vermieter. Tut man gar nichts und kommt es dadurch zu einer Gefährdung
der Bausubstanz, kann das durchaus als „erheblich nachteiliger
Gebrauch“ der Wohnung und somit als Kündigungsgrund gewertet
werden. Außerdem kann man für dadurch entstandene Schäden zur Kasse
gebeten werden.
Ob man als
Mieter besser selbst Hand anlegt oder den Vermieter verständigt, hängt
davon ab, wie tief das Problem sitzt. Oberflächliche Schimmelflecken
wegzuputzen und eventuell einen neuen Anstrich anzubringen, ist –
auch nach Ansicht des OGH – Sache des Mieters. Ist dagegen die
Bausubstanz betroffen, muss sich der Vermieter darum kümmern. Und
natürlich auch dann, wenn etwa eine thermische Sanierung nötig wird, um
die Ursache dauerhaft zu beseitigen.
Ist die
Benutzbarkeit der Wohnung durch den Schimmelbefall beeinträchtigt und
unternimmt der Vermieter trotz Aufforderung nichts dagegen, kann man
als Mieter – wenn man sich keine Sorgfaltsverletzung vorzuwerfen
hat – Mietzinsminderung verlangen. In welchem Ausmaß das
gerechtfertigt ist, hängt jeweils von den konkreten Gegebenheiten ab.
In einem Fall, der vor dem Höchstgericht landete, gestand der OGH dem
Mieter für die Beeinträchtigung durch Schimmel in den – trotzdem
weiterbenützten – Wohnräumen 40 Prozent Mietzinsminderung zu. Und
dann noch weitere 25 Prozent für den Lärm der Trockenlegungsmaschinen,
die zwei Wochen lang liefen. ZITAT ENDE
Zeitungsartikel
BZ vom 19.1.2011
Feuchte
Ecken Immer häufiger klagen Mieter über Schimmel in ihren Wohnungen.
Experten sehen bauliche Mängel, Vermieter raten, besser zu lüften
Stefan
Strauss; Redakteur
:::"Es ist schwierig, einer
Hausverwaltung klarzumachen, dass die Mieter nicht schuld sind", sagt
er.
... häufen sich die Fälle, in denen Mieter über Schimmelbefall in ihren
Wohnungen klagen. ... Vor allem nach
strengen Wintern mit viel Schnee und langen Frostperioden ...ein Gutachten
anfertigen lassen. Auch Reiner Wild, Geschäftsführer ... stellt fest: "Es gibt zum Thema Schimmel eine Fülle
mietrechtlicher Auseinandersetzungen." Meist seien bauliche Mängel die
Ursache.
In der
Neubausiedlung ... haben die ersten Bewohner schon vor etwa zehn
Jahren über schwarze Flecken und feuchte Wände und Tapeten in ihren
Zimmern geklagt, deutliche Anzeichen für Schimmel.... berichtet über beschlagene
Fenster, abgeplatzten Lack und Schimmel an den Wänden im Kinderzimmer.
Eine andere Mieterin fand vor drei Jahren Schimmelflecken in ihrer
Küche, später auch im Wohnzimmer und im Bad, überall dort, wo es
Außenwände gibt.... Wände neu zu weißen,
damit die Schimmelflecken nicht mehr zu sehen sind. Die Nachmieter
stellen so erst nach ihrem Einzug fest, dass es in ihrer Wohnung
Schimmel gibt. So setzt sich der Befall von Jahr zu Jahr fort..... Das ärgert viele: "Es ist eine Frechheit, uns für dumm zu
verkaufen", sagt eine Mieterin ...
Schimmelpilzexperte Schmalfuß meint "Ich habe selten erlebt, dass
Mieter Schuld daran sind."....
Bloß nicht
einatmen!
Schimmel in
einer Mietwohnung gilt als Mietmangel. Über die Ursache und die Frage,
wer für die Behebung der Schäden aufkommt, entsteht häufig Streit, der
am Ende oft vom Gericht, nach Anhörung von Sachverständigen,
entschieden werden muss.
Befallene
Stellen sollten möglichst schnell gereinigt und desinfiziert werden,
falls nicht sofort mit Sanierungsarbeiten begonnen werden kann. Zu
empfehlen ist 70-prozentiger Ethylalkohol (Ethanol) bei trockenen
Flächen und 80-prozentiger Ethylalkohol bei feuchten Flächen.
Durch
gezieltes Lüften und Heizen kann die Luftfeuchtigkeit im Raum reduziert
werden und das Schimmelpilzwachstum eingeschränkt werden. Zuvor sollten
bereits vorhandene Schimmelpilzsporen entfernt werden. Vorsicht:
Schimmelpilze nicht mit bloßen Händen berühren, nicht einatmen, nicht
in die Augen gelangen lassen, nach Beendigung der Arbeit duschen und
Kleidung waschen.
Schimmel und seine Folgen
Ein ungebetener Gast, Quelle: 1815.ch / pd/stz Online seit 3.01.2013 7:08
Häufig bleibt er sehr lange unentdeckt und begegnet Bewohnern erst, wenn ein Schrank umgerückt oder renoviert werden soll: Schimmel. Doch woher genau kommt der Schadpilz und was kann man gegen die gesundheitliche Gefahr in den eigenen vier Wänden tun?
Schimmel im eigenen Haus finden wir zu Recht ekelig: Viele Schimmelpilze sind nämlich gesundheitsschädlich. Sie werden verantwortlich gemacht für das Auslösen unterschiedlichster Infektionen in Haut und Schleimhäuten. Weiterhin wurde herausgefunden, dass die Pilze allergische Reaktionen auslösen können.
Schimmel hat Auswirkungen auf die verschiedensten Organe unseres Körpers. Insbesondere sind die Lungen und damit die verbundenen Atemwege betroffen, was sich durch chronisches Husten oder Asthma bemerkbar machen kann. Doch auch schwerwiegende Störungen der Nierenfunktion, des Herzens oder dem Nervensystem können im schlimmsten Fall durch zu intensiven Kontakt mit Schimmel ausgelöst werden.
Wie kommt der Schimmel ins Haus?
Schimmel ist ein Pilz, der in Wohnung und Häusern durch Feuchtigkeit ausgelöst wird. Da er dort mit Tapeten, Holz oder Teppich einen entsprechenden Nährboden findet, kann er sich sehr schnell ausbreiten. Es gilt die Ursache der Feuchtigkeit zu klären: Zu äußeren Einwirkungen zählen beispielsweise Überflutungen in den Kellerräumen oder Kältebrücken durch eine schlechte Isolierung der Fenster. Eine schlechte oder durch Schlagregen zerstörte Dämmung ist ebenfalls Grund für eintretende Feuchtigkeit. Ebenso wie unbemerkte Rohrbrüche oder verstopfte Regenrinnen. Ein weiterer Auslöser für Feuchtigkeit ist die Kondensation von Luftfeuchtigkeit. Insbesondere durch das Atmen und die Transpiration beim Schlafen sind wir Menschen ein großer Produzent von Luftfeuchtigkeit; auch durch warmes Duschen und Kochen entstehen entsprechende Wärmebrücken. Aber auch kalte Innenwände sowie Kaltwasserleitungen sind ein Willkommensgruß für Feuchtigkeit.
Das richtige Vorgehen gegen den Pilz
Um dem Schimmel vorzubeugen, ist ein entsprechendes Verhalten in der Wohnung oder im Haus Voraussetzung.
Ausreichend heizen, sodass eine normale Raumtemperatur zwischen 19°C – 21°C herrscht – auch in Schlafzimmern, die gerne kühler gehalten werden. Dadurch werden kalte Innenwände vermieden.
Die warme und feuchte Luft freigeben: Jeden Morgen nach dem Aufstehen und jeden Abend vor dem Schlafen 10 Minuten mit geöffneten Fenstern stoßlüften. Auch nach dem Duschen oder nach dem Kochen die Fenster öffnen. Beschlagene Scheiben sind ein eindeutiger Indikator dafür, dass die Luft nach draußen will. Hierbei hilft sonst auch ein Luftfeuchtigkeitsmesser. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 30% und 50% liegen.
Möbel abrücken: Große und schwere Möbelstücke wie Schränke sollten in einem Abstand von 5cm – 7cm von der Wand abgerückt werden. So kann die Luft auch hinter diesen Gegenständen zirkulieren.
Ist der Schimmel erst einmal in der Wohnung, ist er sehr schwer zu beseitigen. Also sollten vor allem erst einmal die tatsächlichen Ursachen geklärt werden.
Kleinere Stellen können mit Ethanol (erhältlich im Baumarkt) beseitigt werden. Am besten Wattepads mit dem puren Alkohol tränken und (mit Handschuhen!) auf die befallende Stelle drücken und einwirken lassen. Alkohol kann den Schimmel im Keim töten und beseitigt nicht bloß die sichtbaren Sporen. Ein großflächiger Schimmelbefall sollte immer von einem Profi durchgeführt werden, da die gesundheitlichen Gefahren hier zu groß sind.
In einem Mietshaus/einer Mietwohnung sollte das über den Vermieter geregelt werden. Sollte dieser sich zu lange bitten lassen, sollte man sich unverbindlich informieren und sich im Internet schon mal nach neuen Wohnungen umsehen und kostenlos testen, ob ein Umzug nicht die beste Alternative wäre, um die eigene Gesundheit und die der Familie langfristig zu schützen. Quelle: wissen-gesundheit.de
LABOR - Messung und Nachweis der Schimmelpilze
LABOR - Messung zum Nachweis der Schimmelpilze werden mit Partner durchgeführt. Gipskartonplatten sind ein idealer Nährboden für Schimmelpilze. Da reichen schon 5 Tage genügend Feuchte und der Schimmel wächst üppig. Raumseitig ist die Feuchte meist über gelbe und braune Stockflecken sichtbar. Das eigentlich Problem liegt erfahrungsgemäß auf der Rückseite der Platte und der Außenwand selbst. Oberflächlich Behandlung oder Absperren mit Farbe nützt hier normalerweise nichts. Schimmelpilzsporen finden ihren Weg in den Innenraum über die Fugen.
Daher empfehle ich Ihnen, die Räume auf Schimmelpilz untersuchen zu lassen. Dies kann zum einen über Raumluftanalysen (zerstörungsfrei) oder Materialproben (nicht zerstörungsfrei) durchgeführt werden. Auch zusätzliche Kontaktproben sind möglicher weise sinnvoll.
Am besten, man arbeitet mit mehreren Untersuchungsmethoden. Eine Materialprobe dürfen wir allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters entnehmen. Dafür müssten Löcher in die Wand aus Gipskarton gebohrt werden. Gerne stelle ich einen Kostenrahmen für Sie zusammen. Sinnvoll wäre natürlich, die Vermieterin übernimmt dies, bzw. beteiligt sich an den Kosten, die, je nach Untersuchungsumfang, zwischen netto € 800- und 1500.- (zzgl. ges. MwSt.) liegen werden.
Aus http://www.cecu.de/1013+M5f99191731c.html vom 11.01.13
"Schimmelpilz in Haus oder Wohnung: was tun?
Ein Albtraum für jeden Eigenheimbesitzer oder Mieter ist der Schimmelpilz. Er schädigt nicht nur das Bauwerk, sondern er kann sich extrem gefährlich auf die Gesundheit auswirken. Doch es gibt Möglichkeiten, ihn von vornherein zu vermeiden.
Wer schwarze, grüne oder braune Flecken an der Wand entdeckt, sollte sich im Klaren sein, dass seine Wohnräume von Schimmel befallen sind. Oftmals stellt der Schimmelbefall für Eigenheimbesitzer und Mieter nicht nur ein Bauwerkproblem dar, sondern die Gesundheit ist auf das Äußerste gefährdet. Nicht selten können die Atemwegsorgane extrem gereizt werden. Auch die Augen und die Haut können stark in Mitleidenschaft gezogen werden.
Zudem ist die Infektanfälligkeit erhöht und über einen gewissen Zeitraum können sich ein chronischer Erschöpfungszustand sowie Konzentrationsstörungen einstellen. Doch es gibt Möglichkeiten, den gefährlichen Pilz von vornherein zu vermeiden. Die Zauberwörter lauten: richtig lüften und heizen. In neueren Wohnhäusern kann eine moderne Lüftungsanlage Abhilfe schaffen, da neugebaute Häuser wesentlich luftdichter sind als Bauten aus früheren Jahren und der Schimmelpilz deshalb beschleunigt Einzug halten kann.
Wer beachtet, dass sich die Luftfeuchtigkeit stets zwischen 40 bis 60 Prozent bewegt, ist auf dem richtigen Weg. Ein gekipptes Fenster sollte vermieden werden, stattdessen empfiehlt sich das Stoßlüften für den Zeitraum von 5 bis 10 Minuten. Während dieses Vorgangs sollte die Heizung ausgeschaltet werden. Zu beachten ist darüberhinaus, dass ein „nach innen Lüften“ kontraproduktiv ist. Wer darauf achtet, dass seine Wohnräume nicht zu viele Pflanzen aufweisen, kann ebenfalls viel zur Schimmelpilzvermeidung beitragen."
Mein Kommentar auf Facebook:
Grundsätzlich ist das ja richtig mit dem Lüften. Besser sollten wir sagen ENTFEUCHTEN. Aber die Frage ist WOHER kommt die viele Feuchtigkeit? In meiner nun schon 20 Jahre langen langen Praxis als Schimmelpilz Gutachter finde ich immer Baumängel, wie schlechte Dämm -Systeme oder Wasserschäden. Die Qualität der Bausubstanz ist schlecht und wird nicht kontinuierlich überprüft. Man überlässt es dem Mieter die Wohnung zu checken und wartet, bis etwas kaputt ist.